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Beitrag: Schutz vor Abzockern im Netz

Beitrag erstellt von: thomas.boor@googlemail.com.
Weitere Informationen unter: www.thomas-boor.de

Noch immer gibt es Web-Seiten, die lediglich der Abzockerei dienen.
Hier wird mit einem Preisausschreiben gelockt - irgendwo in den endlos
langen AGB steht dann, man nehme mit der Teilnahme auch gleich eine Dienstleistung
in Anspruch, z.B. 24 Monate sms-Service zu kleinen Preisen.

Einige Tage nach der 'Teilnahme' erhält man dann eine 'Rechnung', typischerweise
mit einem Betrag etwas unter 100,- €. Die Abzocker kalkulieren auf etliche Opfer,
die angesichts des Betrags den Gang zum Anwalt scheuen und einfach bezahlen.

DAS MUSS NICHT SEIN !!!

Lösung: Man schreibt dem Unternehmen einen entsprechenden Abwehr-Brief, etwa:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 zu Ihrer Rechnung vom <Datum> stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich
 am <Datum> auf Ihrer Internetseite <Internetadresse> angemeldet haben, war ich
 mir der damit verbunednen Kosten nicht bewusst.
 Hierüber erfuhr ich erst durch Ihr Schreiben.
 Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt des daher
 bereits an einem wirksamen Vertragsabschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

 Behelfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung,
 weil von mir lediglich eine kostenlose und keine kostenpflichtige Nutzung gewollt war.

 Ausserdem mache ich von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch.
 Da eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform
 nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

 Aus diesen gründen werde ich keine Zahlung vornehmen.
 
 Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen

 Ohne freundliche Grüsse,
   <Name>

Hinweis: Dies ist keine Rechtbelegrung, da der Autor kein Rechtsanwalt ist.

Von Anwälten erstellte Abwehrbriefe finden Sie auch unter http://www.cttv.de

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