Das neue Elterngeld, das es seit dem 1.1.2007 gibt, ersetzt das Erziehungsgeld. Es wird bezahlt an Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft und an Ausländer, die eine Arbeitsgenehmigung haben und in Deutschland arbeiten. Ausländische Eltern, die nicht auf Dauer in Deutschland bleiben, wie zum Beispiel Studenten und Auszubildende aus dem Ausland sowie Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld.
Elterngeld bekommt, wer ein Kind mit dem Ziel der Adoption in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der Anspruch gilt auch für ein Kind, das von einem Ehegatten oder einem Lebenspartner in die Familie eingebracht wurde.
Es wird bezahlt an Eltern, die keine oder eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit ausüben. also nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Deutsche, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland verschickt werden, erhalten es ebenfalls. Neu ist, dass auch nicht verheiratete Lebenspartner Elterngeld beziehen können.
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