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Beitrag: Altrechtlicher Verein

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Als altrechtlicher Verein wird ein Verein bezeichnet, der schon bestanden hat, bevor das Bürgerliche Gesetzbuch Bestand hatte, 
also vor dem 01.01.1900. Der Unterschied zwischen einem jüngeren Verein und einem altrechtlichen Verein ist, dass der altrechtliche
nicht im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen ist. Somit wird auch nicht der Zusatz "e.V." verwendet. Dadurch, dass diese älteren
Vereine nicht eingetragen sind, werden sie auch nicht vom Amtsgericht beaufsichtigt.

Welche Behörde für die Aufsicht der altrechtlichen Vereine verantwortlich ist, wird in den Ausführungsgesetzen der Bundesländer zum Bürgerlichen
Gesetzbuch festgelegt.
Altrechtliche Vereine sind zum Beispiel der Zentralverein zu Köln und der Johanniterorden.

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